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AGB- Weshalb sie so wichtig sind!

Verwenden Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit AGB? Sind Sie sich der Vor- und Nachteile einer vertraglichen Einbeziehung dergleichen bewusst? Und denken Sie, dass Ihre AGB noch rechtswirksamer Vertragsbestandteil werden?

Sinn und Zweck der Verwendung von AGB ist die Vereinheitlichung Ihrer Vertragsregelungen, welche auf jedes mit Ihrem Kunden abgeschlossene Rechtsgeschäft Anwendung finden sollen. Weiter soll im Falle der Insolvenz Ihres Kunden durch die korrekten Klauseln in den AGB Schaden zu Ihren Lasten verhindert oder zumindest verringert werden. Zudem erlauben wirksame AGB eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen.

Was ist erlaubt?

Der Gesetzgeber hat in den §§305 ff. BGB Regelungen getroffen, wie rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse, wie der Kaufvertrag durch AGB gestaltet werden können. So werden überraschende und mehrdeutige Klauseln nicht Vertragsbestandteil als auch gehen etwaige Zweifel bei der Auslegung zu Ihren Lasten. Unwirksam sind Bestimmungen in Ihren AGB beispielsweise dann, wenn die Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist.

Die DSGVO – Sind die Regelungen Ihrer AGB noch wirksam?

Wissen Sie, wofür die Buchstaben DSGVO stehen? 
Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten (=Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung, Kundennummer etc.) Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Umsatzes.
Das grundsätzliche Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt u.a. dann nicht, wenn entweder eine explizite Erlaubnis der betroffenen Person (= Ihres Kunden) vorliegt, die Verarbeitung für die Erfüllung eines mit Ihnen bestehenden Vertrags oder aber zur Wahrung Ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist.
Die Einwilligung der betroffenen Person zu Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann insoweit in den AGB enthalten sein, muss in diesem Fall jedoch von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden sein (Art. 7 Abs. 2 DSGVO).

Sind Sie von der DSGVO betroffen?

Erheben, verarbeiten oder speichern Sie personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter, Kunden, Mitarbeitern von Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten? Und: wissen Sie auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen vorgenommene Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten beruht?

Sie verarbeiten personenbezogene Daten wie Namen Ihrer Kunden im Zusammenhang mit Angeboten von Waren oder Dienstleistungen in der europäischen Union? Dann gilt die DSGVO auch für Sie. Enthalten Ihre AGB insoweit Regelungen, die vermeiden, dass Sie zur Zahlung von Bußgeldern herangezogen werden?

Ob Sie nun als Produktionsbetrieb per Webshop direkt an den Endkunden liefern, Ersatzteile im Webshop Ihres Lieferanten bestellen oder aber Ihre Lohnbuchhaltung an einen externen Dienstleiter auslagern. Was Sie überliefern, lässt sich mit einem Begriff zusammenfassen: Daten.