Rechtsgebiete

Die Rechtsanwaltskanzlei Jennifer Muth-Noven deckt ein Leistungsspektrum aus Fällen des Zivilrechts, hier insbesondere das Forderungsinkasso, Miet-, Arbeits- und Verkehrsrecht ab. Aufgrund entsprechender Fallvolumina ist die Kanzleiinhaberin auf das Forderungsinkasso spezialisiert und verfügt hier über einen großen Erfahrungsschatz. Besonderes Augenmerk gilt jedoch stets den jedem Fall eigenen juristischen Problemen, die jeweils mit dem Blick auf das Wesentliche und dem Ziel einer umfassenden Lösung angegangen werden.

  1. Forderungsinkasso

    Wir bieten Ihnen Inkasso und anwaltliche Forderungsbeitreibung effektiv und zielgerichtet aus einer Hand. Individuell stimmen wir für Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen eine optimale Lösung ab und bewältigen auch hohe Forderungsvolumina. Nachdem Sie uns die fällige Rechnung übergeben haben, prüfen wir die Erfolgsaussichten und beginnen bei positiver Prüfung  unverzüglich mit der Beitreibung Ihrer Forderung. Sowie gewünscht, wird der Schuldner zunächst außergerichtlich angeschrieben, um ihn ein letztes Mal unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Schon hier trägt er die anfallenden Kosten, sofern er sich im Verzug befindet. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Vielzahl von Kunden auf ein anwaltliches Mahnschreiben reagiert und zahlt, um ein gerichtliches Verfahren zu umgehen. Folgt diesem Mahnschreiben keine Zahlung, so prüfen wir, ob ein Mahnverfahren Erfolg verspricht. Hat der Schuldner beispielsweise der Forderung bereits widersprochen, empfiehlt sich meist die sofortige Einleitung des Klageverfahrens, da das gerichtliche Mahnverfahren in einem solchen Fall lediglich einen weiteren Zeitverlust bedeutet. Sofern nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens oder aber auch des streitigen Verfahrens ein Titel vorliegt, setzen wir diesen für Sie durch und sorgen bei Auftrag auch für die Beitreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

  2. Mietrecht

    Für den Vermieter, den Mieter und auch für Hausverwaltungen kann im Wohnraummietrecht wie auch im Gewerberaummietrecht gleichermaßen eine Vielzahl von rechtlichen Fragen mit hohen finanziellen Konsequenzen anfallen.
    Wir beraten Sie in allen mietrechtlichen Fragen und vertreten unsere Mandanten auch hier sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich unter anderem bezüglich der nachbenannten Bereiche:

    • Mietvertrag
    • Geltendmachung offener Mieten/Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche
    • Geltendmachung/Abwehr angezeigter Mietmängel
    • Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung
    • Schönheitsreparaturen
    • Kündigung Mietvertrag
    • Räumungsklage/Zwangsräumung
    • Nachbarschaftsrecht
  3. Arbeitsrecht

    Wir bieten Arbeitgebern eine zielbewusste Betrachtung aller Umstände hinsichtlich des Arbeitsrechts. Dabei gestalten wir Arbeitsverträge individuell angepasst und arbeiten Vertriebsvereinbarungen aus. Zudem beraten wir Unternehmer in Sachen Sozialplan.

    Innerhalb unserer Tätigkeit setzen wir uns sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für unsere Mandanten ein.

    Insbesondere im Arbeitsrecht kann es unter Umständen sinnvoll sein eine langwierige, kostenintensive und im Ausgang zum Teil ungewisse gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Hierbei beginnt unsere Arbeit bereits bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwecks Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem prüfen und gestalten wir für Sie Arbeitszeugnisse. Die Ausarbeitung und der Ausspruch von Kündigungen gehören ebenso zu unseren Aufgabenfeldern. Schon durch die korrekte Handhabe im arbeitsrechtlichen Bereich kann so bereits im Vorfeld ein etwaiger Gerichtsprozess vermieden werden.

    Sollte es doch zu dem oftmals eben nicht vermeidbaren Rechtsstreit kommen, beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Hinblick auf ein streitiges Verfahren vor Gericht. Hierbei darf darauf verwiesen werden, dass vor dem Arbeitsgericht zumeist die Frage einer erhobenen Kündigungsschutzklage zu klären ist. Teilweise kommt es aber auch bereits „nur“ wegen Erlangung oder Berichtigung eines Zeugnisses, einer Entfernung einer Abmahnung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen zu einem Gerichtsverfahren.

  4. Verkehrsrecht

    Im Bereich verkehrsrechtlicher Verstöße übernehmen wir die gesamte Abwicklung eines Verkehrsunfalls für Sie. Wir kümmern uns um die Abwicklung der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung / der gegnerischen Versicherung ebenso wie um die Korrespondenz gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und sonstigen Ermittlungsbehörden. Außerdem verteidigen wir Sie vor Strafgerichten, führen eine Unfallregulierung durch, bearbeiten Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafsachen. Themen wie Alkohol im Straßenverkehr (MPU) gehören ebenfalls zu unseren Arbeitsbereichen. Insbesondere bei drohendem Fahrverbot beziehungsweise Fahrerlaubnisentzug vertreten wir Sie.

    Bezüglich der aus einem verkehrsrechtlichen Mandat resultierenden Kosten ist darauf zu verweisen, dass, sofern Sie kein Verschulden an dem Verkehrsunfall trifft, die Rechtsanwaltskosten als Teil des Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind und nicht von Ihnen. Ausnahme von diesem Grundsatz ist lediglich das Vorliegen eines Bagatellschadens (unter 700,00 Euro).